Allgemeine Geschäftsbedingungen der Filedesign Informatik

 

nachfolgend FI genannt.

 

1. Gültigkeit

Die nachfolgenden Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe, Service Dienstleistungen und Lieferungen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlagen oder abgeändert werden. Abweichungen davon bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung.


2. Lieferung

Für Lieferungen, die nicht direkt ab Lager möglich sind, wird der voraussichtliche Liefertermin schriftlich bestätigt. Ansonsten werden keine Auftragsbestätigungen versandt. Allfällige Lieferrückstände werden nach Eintreffen sofort nachgeliefert. Die FI haftete ausdrücklich nicht für allfällige Schäden beim Kunden aus verspäteter Lieferung. Die FI wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen die FI zum

Lieferaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder der Abgabe der Ware zur Verwendung geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Transport der Ware durch Dritte oder durch den Kunden erfolgt stets auf Risiko und Gefahr des Kunden. Bei Annahmeverzug ist der Lieferant berechtigt, die ihm dadurch entstehenden Mehrkosten zu verrechnen. Der Kauf eines Stundenpaketes, garantiert dem Kunden nicht eine zügigere oder garantierte Lieferung, z.b. Notfall etc.  / Dienstleistung, Interventionszeit oder Support, falls nicht ausdrücklich vorher vereinbart. Anfahrtswege werden als Arbeitszeit abgerechnet.


3. Preise

Alle Preise (Katalogpreise und andere Preislisten eingeschlossen) verstehen sich rein netto ab unserem Domizil in Schweizer Franken. Die MWST wenn nicht anders erwähnt geht zu Lasten des Kunden. Verpackung, Porti und Frachtkosten werden immer separat verrechnet. Aufgrund der herrschenden Marktverhältnisse behalten wir uns Preisanpassungen unter vorherige Bekanntmachung jederzeit vor. Alle Angebote sind freibleibend. Es gibt Zuschläge von zusätzlich 50% auf die vereinbarte Arbeitszeit ausserhalb von Mo-Fr. 08:00 - bis 18:00 wie auch Feiertags Basel-Land. Die FI behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag entgegenzunehmen oder abzulehnen


4. Rückgaberecht

Materialrücksendungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der FI und können nur erfolgen, sofern das Material sich in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung befindet und von der FI normalerweise auf Lager gehalten wird. Der Kunde hat eine Begründung für die Rücksendung anzugeben. Eine Lieferschein- oder Rechnungskopie muss unbedingt beiliegen.

 

Rücksendungen ohne Lieferschein- oder Rechnungskopie werden nicht angenommen. Für die Umtriebe der FI wird dem Besteller ein angemessener Kostenanteil in Rechnung gestellt. Bei ungerechtfertigten Retouren behalten wir uns das Recht vor, die Ware zu Lasten des Kunden an ihn zu retournieren. Von der Rückgabe ausnahmslos ausgeschlossen sind Bücher, Software, Werkzeuge, Stecker, Kabel sowie auf Kundenwunsch angefertigte Produkte. Allfällige entstandene Schäden, fehlende Teile oder Originalverpackungen werden dem Kunden zusammen mit einer angemessenen Bearbeitungsgebühr verrechnet.


5. Garantiebestimmungen & Beanstandungen

Garantieansprüche beschränken sich auf die Bedingungen unserer Hersteller/Lieferanten und Subunternehmer. Bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit des Herstellers (infolge Konkurs, Verkauf, etc.) erlischt die Herstellergarantie. In diesem Falle erlöschen auch jegliche Garantieansprüche - die FI lehnt jegliche Haftung ab. 

Für die Lieferung von Ersatzteilen ist ebenfalls der entsprechende Hersteller verantwortlich.Für vom Kunden durch unsachgemässe Bedienung, Wartung und Behandlung der Ware verursachte Mängel besteht keine Garantie. Für Änderungen und Reparaturen an Hard- und Software, die nicht durch unsere eigenen oder durch von uns bezeichnete Fachleute vorgenommen wurden, und daraus entstehenden Schäden an Hard- und Software, können wir keine Haftung übernehmen. Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung für Schäden, welche durch Programme (Viren, falsches Installieren usw.) verursacht wurden. Jeglicher Garantieanspruch entfällt dadurch! Für nicht von der FI entwickelte Software treten wir die uns gegen den Verkäufer/Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche mit Übergabe der Software an den Kunden ab.

Software, die von der FI entwickelt worden ist, muss in jedem Fall vom Besteller abgenommen und genehmigt werden. Nach Abnahme und Genehmigung durch den Besteller entfällt jegliche Haftung der FI. Schadenersatzansprüche gegen die FI sind in allen Fällen  ausgeschlossen, ausser es fällt ihr eine grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Käufer hat Beweispflicht. Bei allfälligen berechtigten Mängeln besteht ein Nachbesserungsrecht oder es kann ein dem Minderwert entsprechender Preisnachlass gewährt werden.


6. Abnahme, Haftung und Mängelhaftung

Bei Projekten mit einem Gegenwert von weniger als CHF 20'000.00 wird die fertig entwickelte Software vom Kunden abgenommen, d. h. von ihm alleine auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft. Bei Projekten mit einem Gegenwert von mehr als CHF 20'000.00 bedarf es zur rechtsgültigen Abnahme der Mitwirkung von FI. Verweigert der Kunde die Abnahme, so gilt der von FI angesetzte Termin als rechtsgültig erfolgte Abnahme. Bei Projekten mit einem Gegenwert von mehr als CHF 20'000.00 haben die Parteien über die Abnahme ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Auftretende Mängel, d. h. Abweichungen von der Auftragsbestätigung, sind FI in jedem Fall innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Abnahme schriftlich und klar dokumentiert mitzuteilen. Liegen schriftlich gemeldete und klar dokumentierte Mängel vor, so hat FI die Mängel zu beheben. Nach Mängelbehebung ist eine erneute Abnahme nach dem oben geschilderten Vorgehen erforderlich. Erfolgt keine Mängelrüge innerhalb der oben aufgeführten Fristen, so gelten die Produkte und Leistungen als mängelfrei abgenommen oder erbracht, was auch für versteckte Mängel gilt. Ein Mangel liegt dabei nur unter den folgenden Voraussetzungen vor:

a) Der Fehler muss dokumentier- und reproduzierbar sein.

b) Der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch gemäss Auftragsbestätigung eine

Abweichung in Funktion und Leistung, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

Liegen begründete Mängel vor und wurden diese fristgerecht gerügt, so hat der Kunde unter Ausschluss des Minderungsanpruches Anspruch auf Nachbesserung. Jede Schadenersatzhaftung oder der Anspruch auf Rücktritt des Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig - wegbedungen.

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die FI und ihren Vertragspartnern durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Software entstehen. Der Kunde haftet für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten.


7. Annullierungen

Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der FI möglich. Kosten, die bereits entstanden sind, oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungsreduktion sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die FI die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung veranlassen.


8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen gelten, wo nichts anderes speziell vereinbart ist gemäss Rechnungsdatum rein netto nach Fakturadatum ohne Skontoabzug. Für Lieferungen an unbekannte Neukunden sowie Kunden, die unsere Zahlungsbedingungen nicht einhalten, behalten wir uns vor, die Ware gegen Nachnahme zu versenden. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu lasten des Kunden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder mit irgendwelchen, von uns nicht anerkannten Forderungen zu verrechnen, zu kürzen

oder zurückzuhalten. Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 8 % p.A. zu entrichten.


Die FI darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen. Verweigerung der Annahme bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkassospesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.


9. Zeichnungen und Unterlagen

An allen Zeichnungen, Offerten und anderen Unterlagen der FI behalten wir uns das ausschliessliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Dokumente werden dem Käufer persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Auf Verlangen sind diese an die FI zu retournieren.


10. Versand und Versicherung

Der Versand erfolgt grundsätzlich nach unserem besten Ermessen auf Gefahr und Rechnung des Empfängers entweder durch die FI selbst, per Post, Kurier oder per Bahn. Beschwerden über Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes per Post, Kurier oder Bahn sind vom Kunden selbst ohne Verzug direkt an die betreffende Transportanstalt zu richten. Spätere Beschwerden in Bezug auf Beschädigungen oder Verlust sind ausgeschlossen.


11. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Materialerialien wie auch Dienstleistungen bzw. Installationsarbeiten oder Anpassungen bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlung unser Eigentum. Dienstleistungen wie z.B. Email, Backupdienste, Webhosting, Antivirus und jegliche weitere Services welche beim Kunden eingerichtet werden, können bei Zahlungsverzug ohne Ankündigung pausiert oder storniert werden, falls der Kunde in Zahlungsverzug ist. Im Falle des Einbaus eines gelieferten Artikels in ein anderes System verlängert sich unser Eigentumsvorbehalt in das Weiterverarbeitungsprodukt, und zwar mit jener Quote, die dem Wertanteil entspricht. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutz unseres Eigentums mitzuwirken. Bei Weiterveräusserung der Ware auf Kredit geht der Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung über. Davon kann die FI den Schuldner, den ihr der Käufer zu nennen hat, jederzeit verständigen. Von Massnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, ist die FI sofort zu verständigen, ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.


12. Konkurrenz zu Geschäftsbedingungen

Differieren die Geschäftsbedingungen der Kunden zu denjenigen der FI, gelten ausschliesslich diejenigen der FI.


13. Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren als anwendbares Recht die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Basel / Baselland.